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Der Streckhof aus dem mittleren 19. Jahrhundert erhebt sich in städtebaulich wichtiger Position traufständig zur platzartigen Abzweigung der Karl-Theobald-Straße von der Schulstraße. Der zur Schulstraße herausgestellte Ostgiebel zeigt ein ansprechend regelmäßiges konstruktives Fachwerk, während das Gebäude sonst mit Schindeln verkleidet ist und einen um 1900 erneuerten Stall aus gelben Klinkern aufweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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