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Teil der Gesamtanlage:
Rudingshain
Große Hofanlage. Ältester Teil ist ein wenig gestörter giebelständiger Einhof, datiert 1806, mit nach Vogelsberger Art verschindeltem Erdgeschoss und einem konstruktiven Fachwerkgefüge im oberen Geschoss. Gegenüber steht ein großer, winkelförmiger Wirtschaftstrakt mit massivem Stall, hohem, aus konstruktivem Fachwerk errichtetem Speichergeschoss darüber und Tennenzufahrt vom Hof her, eine Erweiterung der Zeit um 1900, die zusammen mit dem Ursprungsbau des Hofes eine Entwicklungslinie der Landwirtschaft verdeutlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |