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In jüngster Zeit allseitig mit Brettern verkleideter kleiner Nutzbau mit einem Satteldach, über dessen Mitte der hohe Schornstein aufragt. Das in dieser Ausgestaltung kaum zu datierende Gebäude, zentral im oberen Dorfteil an der Abzweigung der Hintergasse von der Karl-Theobald-Straße errichtet, ist wegen seiner früher bedeutenden Funktion Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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