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Vogelsbergkreis
Schotten
Rudingshain
  • Schulstraße 13
  • Schulstraße 15
Ehem. Schulhäuser
Flur: 1
Flurstück: 1/1

Teil der Gesamtanlage:
Rudingshain

Die beiden Bauten stehen exponiert am nordöstlichen Dorfrand. Sie vermitteln mit ihren verschiedenartigen Bauweisen nicht zuletzt unterschiedliche Bewertungen der schulischen Bildung. Aus 1887 stammt der ältere, schlichte und verschindelte zweigeschossige Typenbau über einem Basalt-Sandsteinsockel. Seine hohen Erdgeschossfenster weisen auf den früheren Schulsaal hin. Freundlicher wirkt der jüngere zweigeschossige Massivbau aus 1909. Er ist verputzt und hat unterhalb des Dachgeschosses ein umlaufendes breites Dekorband des Jugendstils, in das die Fenster des Obergeschosses einschneiden. Der Bau hat zum Schulhof hin einen breiten Seitenrisalit und einen in eine Loggia eingezogenen Eingang; die Türen der Bauzeit blieben erhalten. Die drei Giebel sind geschossweise mit Schiefer verkleidet. Auch an diesem Bau zeigt sich der Schulsaal durch große, nach Südosten gerichtete Fenster, und das Obergeschoss weist mit kleineren Öffnungen auf die frühere Lehrerwohnung hin. Die ehemaligen Schulhäuser sind Kulturdenkmäler aus orts- und baugeschichtlichen sowie künstlerischen und auch städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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