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Teil der Gesamtanlage:
Betzenrod
Die winkelförmig ausgebaute Hofanlage steht mit dem Giebel des Wohnteils zur Straße. Insbesondere dieser zeigt ein konstruktives Fachwerk mit Geschossstreben und einfacher Verriegelung, das - auch mit der rückwärtigen Traufseite - im Straßenbild wirkungsvoll auftritt und nach örtlichem Kontext in das mittlere 19. Jahrhundert zu datieren ist. Die früheren Stallbereiche sind aus Basalt gemauert, die zum Hof gerichtete Traufseite ist spätestens um die Mitte des 20. Jahrhunderts mit Schiefer verkleidet worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |