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Teil der Gesamtanlage:
Betzenrod
An der dem Lauf des verrohrten Höfebachs folgenden schmalen Verbindungsgasse zwischen der Straße Am Brunnen und der Altenhainer Straße blieb vor der Basalt- und Fachwerkwand des Hofs Am Brunnen 14 ein Laufbrunnen erhalten, dem in der örtlichen Überlieferung eine besondere Bedeutung zugemessen wird und der bis 1953 wesentlich für die Wasserversorgung des Dorfs war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |