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Über hohem, hangausgleichendem Sockel aus Basalt und Tuff erheben sich noch drei Achsen des sachlichen zweigeschossigen und teilweise verschieferten Fachwerkbaus, der 1843/44 errichtet und bis 1974 als Schule genutzt wurde. Der Unterschied des dann zum Dorfgemeinschaftshaus erweiterten Gebäudes zu dörflichen Wohnbauten vermittelt sich insbesondere durch die beträchtliche Geschosshöhe und durch größere Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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