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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Gut erhaltenes Beispiel eines der früher häufigen kleinbäuerlichen, in der Art eines Einhofs, aber nur eingeschossig und in reduzierter Größe errichteten Anwesen. Hier zeigt der aus Stube und Ern bestehende Wohnteil zweifach verriegeltes Fachwerk und eine aus der Bauzeit um 1900 stammende, relativ anspruchsvolle Haustür, die über eine Freitreppe zu erreichen ist. Dem Wohnteil schließen sich (erneuerter) Stall und Tenne an. Kulturdenkmal aus orts-, bau- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |