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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Das wenig vor oder auch erst kurz nach dem Zweiten Weltkrieg erbaute zweigeschossige Fachwerkwohnhaus weist eine späte Variante der Mann-Figur auf, deren Kennzeichen ausgeprägte Kopfstreben sind. Außerdem ist als Reminiszenz an den älteren Fachwerkbau eine Geschossauskragung angedeutet. Insbesondere aber kommt dem Gebäude, das traufständig über der Hauptstraße aufragt, auch in der Fernwirkung eine städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |