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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Hervorragendes Beispiel eines Streckhofs, der sich etwa vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis um 1900 entwickelt hat. Traufständig zur Straße umfasst er sechs Zonen, von denen nur der rechts des Erns situierte Stall massiv ersetzt worden ist. Ansonsten zeigt sich konstruktives Fachwerk, das regelmäßig durch Geschossstreben ausgesteift wird, wobei im Wohntrakt, dem ältesten Teil des Hofs, zusätzlich kurze Kopfstreben das Bild bereichern. Aus einer späten Bauphase stammt die anspruchsvolle zweiflügelige Haustür in nachklassizistischer Ausbildung. Der nicht zuletzt wegen seines Erhaltungszustands bemerkenswerte Hof ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |