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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Großer Fachwerk-Einhof des frühen bis mittleren 19. Jahrhunderts. Er wurde in einem konstruktiven Gefüge mit doppelter Verriegelung und dichter Reihung geschosshoher Streben errichtet, die an der freien Giebelseite teils durch kurze, schräg eingesetzte Stile oberhalb der Halsriegel ergänzt werden. Der ehemalige Stallbereich ist massiv ersetzt und die Front des Wohnteils leider mit Brettern verkleidet - oberhalb der Haustür erschien als einziges Schmuckmotiv ein Herz. Trotzdem ist das Bild eines großen, repräsentabel auftretenden Einhofs nachzuvollziehen, dem im Umfeld der Kirche auch eine wesentliche städtebauliche Bedeutung zukommt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |