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Das Wohnhaus einer Hofanlage am nördlichen Rand des Dorfkerns hebt sich zum einen durch das verwendete Baumaterial, zum anderen durch einen gestalterischen Anspruch hervor. Es entstand zu Anfang des 20. Jahrhunderts als Backsteinbau über niedrigem Basaltsockel. Die Grundfarbe ist rot, Bauglieder (Gesimse, segmentbogige Fenstergewände, "Ecklisenen") sind weiß und teilweise durch Formsteine abgesetzt. Der Fassadenaufriss ist symmetrisch ausgebildet. Das so eine Aufstiegsphase der Landwirtschaft auch im Hohen Vogelsberg dokumentierende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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