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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Der Baukomplex des Forsthauses steht markant in einer leichten Biegung der ansteigenden Hoherodskopfstraße am Nordostrand des Dorfkerns. Das Wohnhaus ist giebelständig, anderthalbgeschossig und mit Schindeln verkleidet. Die Geschosstrennungen sind durch leichte Überstände der Verkleidung angedeutet; zusammen mit der auch durch das Satteldach bestimmten Kubatur werden so landschaftsverbundene Vorstellungen der Heimatschutzarchitektur umgesetzt. Dazu passt auch der an der oberen Traufseite angebaute Wirtschaftstrakt, der konstruktives Fachwerk und einen massiven Stalleinbau aufweist. Der nach Inschrift 1902 entstandene Typenbau ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |