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Auf dem hoch gelegenen Friedhof, nordöstlich des Dorfs und gut 700 m von der Dorfkirche entfernt, finden sich die Grundmauern der sogenannten Oberkirche. Zu erkennen ist ein nach Nordosten ausgerichteter Halbkreischor und Längsmauern in Chorbreite, von denen die nördliche einen Eingang zwischen Wangenmauern aufweist. Der mutmaßlich um 1300 errichtete Nachfolgebau der 1067 geweihten Breungeshainer Kirche wurde bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts als Gotteshaus genutzt, war dann Totenkirche, wurde noch im 17. Jahrhundert unterhalten und stand dann ab etwa 1700 als Ruine. Die noch erhaltenen Mauern wurden zu Anfang des 19. Jahrhunderts abgetragen, das Material zum Straßenbau verwendet, die Fundamente schließlich 1887/88 freigelegt. Innerhalb der Mauern steht das Grabmal für den Pfarrer und Kirchenrat Heinrich Döring († 1922) und seine Frau Emilie, ein aufgesockeltes Kreuz aus schwarzem Granit. Mauern und Grabmal sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |