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Gestalterisch bemerkenswerte, gut erhaltene Hofanlage aus der Zeit um 1900. Das Wohnhaus ist ein giebelständiger, eingeschossiger Backsteinbau über Basaltsockel, die Fenster schließen segmentbogig, während die Tür in rechteckigem Gewände erhalten blieb. Der Giebel ist - wie das Obergeschoss eines im Winkel angebauten Wirtschaftsflügels - aus konstruktivem Fachwerk. Relativ groß verhält sich dazu ein Scheunen-Stall-Gebäude, das die Hofreite abschließt und bis auf das Obergeschoss der Hofseite wesentlich aus Basaltbruchsteinen gemauert ist. Das am Nordrand des Dorfs platzierte Anwesen ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |