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Auf dem etwa 378 m hohen aussichtsreichen Kirschberg (auf den neueren Karten Kirchberg) etwa 2 km ostsüdöstlich der Dorfmitte von Eichelsachsen wurde unter Landgraf Ernst Ludwig 1722–23, vielleicht nach Plänen von Louis Remy de la Fosse oder doch durch solche beeinflusst (vgl. Langen-Wolfsgarten), ein kleines Schloss errichtet, das der Erschließung der umliegenden Gemarkungen und des Oberwalds für jagdliche Zwecke dienen sollte. Schon 1770 kam es außer Gebrauch und das Inventar wurde versteigert. Auf der Schmittschen Karte von Südwestdeutschland 1797 ist es als Schloss Kirschberg eingetragen. Die Anlage diente damals noch der Forstverwaltung, wurde dann 1829 vom Staat verkauft und ist seit 1866 als Gutshof im Besitz der Familie Fischer. Zwiefalten diente als Ausgangsort für Hetzjagden, bei denen die Jagdgesellschaft zu Pferd einer auf das Wild angesetzten Hundemeute folgte. Zu diesem Zweck wurde eine etwa quadratische Fläche ummauert beziehungsweise mit Bauten umgeben. Aus der Entstehungszeit erhalten ist im Norden der Anlage das Wohngebäude, ein massiver Rechteckbau zu sieben Achsen mit hohem und steilem Mansarddach; flankiert wird es zu beiden Seiten von etwas zurückgesetzten, aber auf der Rückseite mit dem Haupttrakt fast in einer Flucht stehenden fünfachsigen Annexbauten mit ähnlichen, wenig niedrigeren Dächern als der Mitteltrakt. Über jeder Achse ist das Dach durch eine schmale, hohe Gaube mit Walmdach ausgebaut. Der Komplex ist aus – teilweise verputztem – Basalt gefügt, die Gliederungen – Eckquader und Gewände der hohen Rechteckfenster – sind aus Sandstein hergestellt. Statt durch Mauern wird der Hof heute im Westen, Süden und Osten von landwirtschaftlich genutzten, zumeist aus Basalt gefügten und aus dem 19. Jahrhundert stammenden Gebäuden umgeben. Neben der östlichen Zufahrt befindet sich ein großer Sandstein mit einer wohl vor die Zeit des Jagdschlosses zurückgehenden Darstellung des hessischen Wappens (nicht in situ, angeblich ein früherer Grenzstein). Zwiefalten ist eine der wenigen baulichen Hinterlassenschaften, die aus landgräflicher Initiative im Vogelsberg entstanden und erhalten geblieben sind. Es ist Kulturdenkmal aus bau- und landesgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |