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Der jüdische Friedhof soll zu Anfang des 18. Jahrhunderts angelegt worden sein. Er hat seinen Platz östlich des Dorfs exponiert auf einer Kuppe und ist im Norden und Osten durch eine Trockenmauer begrenzt. In unregelmäßiger Anordnung finden sich Relikte von Grabmalen, teils auch lose Bruchstücke (der zum Teil wieder hergerichtete Friedhof war bis in die jüngste Zeit verwüstet), und in der südöstlichen Ecke die klein ausgeführten jüngeren Grabsteine bis 1936. Auffallend sind zwei grob in Form gebrachte Sandsteingrabmale mit groß ausgeführten hebräischen Inschriften, weitere Grabzeichen in klassischer Stelenform zeigen bemerkenswert fein gearbeitete Schriftzüge. Vor dem zum Dorf gerichteten Friedhofseingang steht eine alte Eiche, die im Zusammenhang mit dem Begräbnisplatz zu betrachten ist.
Der jüdische Friedhof von Einartshausen, nur gut zwei Kilometer von dem in Schotten entfernt, ist ein bedeutendes geschichtliches und wissenschaftliches Zeugnis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |