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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Fünfzoniger Streckhof, dessen ältester Teil das Wohnhaus ist. Es zeigt eine schlichte Aussteifung durch fast geschosshohe Streben, die an der Giebelseite durch Kopfstreben ergänzt werden. Das Quergebälk ist durch ein einfaches Profil betont. Eine nachträgliche Aufschrift, die das Haus in das Jahr 1660 datiert, trifft im Kern zu, freilich erfolgten spätestens im 19. Jahrhundert Ergänzungen und der Ausbau zum Streckhof. Als solcher ist er insgesamt gut erhalten.
Hinter dem Hof ist, von der Straße zugänglich, eine säulenförmige, gusseiserne Wasserpumpe aus dem späten 19. Jahrhundert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |