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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das öffentliche Nutzgebäude steht mit seiner Traufseite die ansteigende Hohe Bügelstraße nach oben abschließend. Es handelt sich um einen im 19. Jahrhundert entstandenen Bruchsteinbau mit steilem Satteldach. Der ehemals zum Unterstellen der Feuerspritze bestimmte Abschnitt rechts ist erneuert und verputzt, darüber ragt ein schlanker verschieferter Schlauchturm auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |