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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Der fünfzonige Streckhof steht mit seiner markanten Rückseite zur Röderstraße. Er zeigt hier neben einer schmalen gemauerten Stallzone eine Tenne und zwei Zonen des Wohntrakts, zumeist als konstruktives Fachwerk des 19. Jahrhunderts. Älter ist ein Teil des Wohntrakts, der über gebogener Stockschwelle lange Streben mit ergänzenden Kopfstreben zeigt. Die Hofseite ist im Wesentlichen als sparsame Fachwerkkonstruktion mit Geschossstreben und einfacher Verriegelung im 19. Jahrhundert errichtet worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |