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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das exponiert stehende zweigeschossige Fachwerkhaus ist Teil einer Hofanlage und war ursprünglich wohl ein Wohn-Stall-Haus. Nach der Kubatur, die vom steilen Satteldach bestimmt wird, der Ausgestaltung der Stockschwelle mit einem Stabprofil und nach der Gefügeausbildung des Obergeschosses (durchlaufender Brustriegel, geschosshohe, konkave Streben) reicht der teilweise mit Platten verkleidete Bau möglicherweise noch in das 17. Jahrhundert zurück und gehört zu den ältesten erhaltenen im Dorf. Er ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |