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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage ist Teil der giebelständigen Bebauung der mittleren, ansteigenden Röderstraße. Wesentliche Abschnitte des Gefüges sind gekennzeichnet durch Geschossstreben und Andreaskreuze sowie in der Höhe versetzte Brustriegel und stammen aus der Zeit um 1880. Die zur Straße Höhenblick gerichtete Traufseite bewahrt dagegen noch ein Fachwerk, das durch Mann-Figuren mit langen, gebogenen Fußstreben und ohne Halsriegel ausgesteift wird und aus dem 18. Jahrhundert stammt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |