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Von der großen, dreiseitig umbauten Hofanlage, die nördlich der Kirche angesiedelt ist, haben das giebelständige Wohnhaus und der sich ihm unmittelbar anschließende Teil der Wirtschaftsgebäude geschichtliche und städtebauliche Bedeutung. Beide sind um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden und zeigen konstruktive Fachwerkgefüge. Beim Wohnhaus ist das Erdgeschoss zweifach, das Obergeschoss einfach verriegelt, und die Aussteifung sowie die rhythmische Fassadengliederung erfolgen durch alternierend geneigte Geschossstreben und dichte axiale Anordnung der Fenster. Das hohe Obergeschoss des Wirtschaftstrakts weist ein vergleichbares, gestrecktes Balkenwerk auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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