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Unter der Adresse finden sich zwei aufgelassene Hofanlagen in schlechtem Erhaltungszustand, jedoch mit vorzüglichen Dokumentationseigenschaften und von hoher städtebaulicher Bedeutung. Im Südwesten steht ein giebelständiger Einhof aus 1885 in konstruktivem, sehr qualitätvollem Gefüge. Der zweizonige Wohnteil besitzt eine schöne zweiflügelige, nachklassizistisch ausgestaltete Haustür und in den Gefachen Reste von aufwendigem Kratzputz, den auch das obere Stockwerk eines den Hof zur Straße abgrenzenden Wirtschaftsgebäudes zeigt. Dessen Hauptgeschoss ist aus Basalthaustein gefügt. Gegenüber steht ein bis auf die Haustür ebenfalls wenig verändertes zweigeschossiges und dreizoniges Wohnhaus in konstruktivem, deutlich sparsamerem Gefüge. Geschossüberstand und Ausgestaltung der Stockschwelle zeigen an, dass das Haus im Kern aus dem 17. Jahrhundert stammen dürfte, das Obergeschoss hat eine noch fast durchgehende Brüstungsriegelkette. Reparaturen und Ergänzungen sowie einige der Fenster gehören dem 19. Jahrhundert an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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