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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Gegenüber dem Kirchturm exponiert stehendes, traufständiges Fachwerkwohnhaus, zumeist verschiefert und mit einem Walmdach abschließend. Das sichtbare Gefüge ist konstruktiv, das Haus repräsentativ in Kubatur, Größe und städtebaulicher Einordnung. Die Fassade zeigt eine axialsymmetrische Gliederung mit einem überdachten Portal in der Mitte. Das Gebäude wurde vor 1809 als Pfarrhaus errichtet und diente dann nach Auflösung der Pfarrei als Schule und Lehrerwohnhaus. Es ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |