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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das hoch gelegene Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage schließt mit seiner aufragenden Giebelseite die Platzbildung östlich der Kirche nach Osten hin ab. Das Gefüge ist einfach verriegelt und wesentlich mit langen, meist geschoss-hohen und gebogenen Streben stabilisiert. Eine Geschossauskragung ist nicht mehr ausgebildet, das Quergebälk aber noch mit einfachen Stabprofilen geziert. Das wohl zu Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Anwesen bewahrt eine klassizistische Haustür und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |