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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Im Zentrum des unteren Dorfteils steht wenig auffallend der eingeschossige verputzte Massivbau, dessen Giebel unter breitem Satteldach als schlichte Fachwerkkonstruktionen entstanden sind. Wohl im frühen 20. Jahrhundert errichtet und mit Bushaltestelle, Schaukästen und öffentlichem Telefon nach wie vor von zentraler Funktion, ist das Backhaus wegen seiner ursprünglichen Bedeutung im Dorfleben Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |