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Der fünfzonige Streckhof zeigt ein ansprechendes Fachwerk, datiert 1791 (Wohnhaus) und 1834 (Wirtschaftstrakt). Er beherbergte zeitweise die Schule des Dorfs. Das kaum gestörte Gefüge ist wirkungsvoll ausgestaltet durch Mann-Figuren mit gebogenen Gegenstreben. Auffallenderweise dreizonig, war das Wohnhaus ursprünglich wohl mit einer symmetrischen Fassadengliederung versehen, die im 19. Jahrhundert (vielleicht für die Einrichtung des Schulsaals) verändert wurde; aus dieser Zeit stammt die zweiflügelige Haustür. Einer rechts anschließenden Tenne folgt ein jüngerer Stall, über dem ein Fachwerkgeschoss dem Gefüge des Wohnteils angepasst ist. Die Stockschwellen sind mit ausführlichen Bauinschriften versehen. Sie zitieren den Anfang des 127. Psalms und nennen mehrere Zimmermeister, darunter Christoph Laufer und Johannes Schaub. Der Hof gehört zu den eindrucksvollsten seiner Art im Hohen Vogelsberg und hat eine bedeutende städtebauliche Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |