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Der einzeln stehende Fachwerkbau unterhalb des Dorfs an der Nidder war ehemals eine Mühle und ist nachträglich datiert 1649. Das Gefüge weist jedoch eher zwei Bauphasen des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts auf. Der ältere Teil besteht aus zwei Zonen, die über einem Quergebälk mit gerundeten Füllhölzern durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln und Gegenstreben gegliedert und ausgesteift werden. Erhalten ist die durchlaufende Reihe der Brüstungsriegel. Die dritte Zone – mit Erdgeschoss aus Backstein – zeigt zumeist einfachere Verstrebungen und einen mit gedrehtem Stab verzierten Eckständer. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |