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Der vierzonige, eingeschossige Fachwerkbau zeigt ein schlichtes, konstruktives Gefüge mit wandhohen Streben und einfacher Verriegelung. Der Türsturz bewahrt Reste einer Inschrift, die in das frühe 19. Jahrhundert verweisen, allerdings ist er wohl zweitverwendet. Dem einst verbreiteten Haustyp der Arbeiter und Handwerker kommt hier im Umfeld der Kirche auch eine städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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