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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Der traufständige, eingeschossige Bau einer ehemaligen Schmiede ist aus Basalthaustein errichtet, die Öffnungen zur Straße (breite Tür und zwei Fenster) haben aus Backstein gemauerte Gewände. Die Fenster selbst dürften noch aus der Bauzeit (gegen 1900) stammen. Die Schmiede dokumentiert einen wesentlichen Aspekt dörflicher Arbeitsstrukturen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |