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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Das zweizonige Wohnhaus einer Hofanlage steht mit seiner Giebelseite unmittelbar an der Straße und gewinnt so im hier eng bebauten Dorfbereich städtebauliche Relevanz. Es ist mit Platten verkleidet, die südöstlichen Traufwand liegt jedoch frei und zeigt oberhalb und unterhalb der mit breitem Profil verzierten Geschosstrennung ein klares konstruktives Gefüge, dessen Gefache mit einfachen floralen Kratzputzmustern ausgestaltet sind; ihre Datierung "ANNO 1827" dürfte zugleich das Entstehungsjahr des Hauses nennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |