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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Die ehemalige Mühle liegt hoch am südlichen Dorfrand und besteht aus einer winkelförmigen, zur Straße geöffneten Hofanlage und einem weiteren, auf der gegenüberliegenden Straßenseite platzierten Wirtschaftsgebäude. Das im sehr frühen 20. Jahrhundert entstandene Fachwerk ist zumeist konstruktiv; insbesondere die zur Straße exponierte Giebelseite des Wohnhauses zeigt aber unterhalb der Fenster zierende Andreaskreuze. Auch blieb die nachklassizistische Haustür mit Oberlicht erhalten. Mühlgebäude und -graben finden sich an der rückwärtigen Traufseite des Wohnhauses, im Inneren des Mühlentrakts hat sich bemerkenswert viel an Mühlentechnik erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |