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Der Friedhof liegt hoch am nördlichen Ortsrand. Von kulturgeschichtlicher Bedeutung ist die das unregelmäßig viereckige Gräberfeld einfassende Mauer aus Basalthaustein mit den beiden klassizistischen Sandsteinpfosten des Portals, die cippusartig mit Akroterien besetzt sind. Auf dem Friedhof erhebt sich das architektonisch ausgebildete Gefallenendenkmal aus der Zeit um 1960: An die moderne Friedhofshalle schließt sich ein zwischen Basaltpfeilern offener, mit flacher Brettertonne abschließender Raum an, der einen aus Basalt gemauerten Altar umfasst. An der Rückwand sind Tafeln mit den Namen der Gefallenen der beiden Weltkriege angebracht. Die Fläche vor dem Friedhof ist mit drei Eichen und einer Linde bestanden, die im Zusammenhang mit dem Kulturdenkmal Friedhofsmauer zu sehen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |