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Die dreiseitig umbaute Hofanlage entstand nach einem Brand 1933 neu. Von besonderer Bedeutung ist das Wohnhaus, dessen Fachwerkgefüge auf bereits historische Verstrebungs- und Schmuckformen zurückgreift. Dazu gehören klassische Mann-Figuren, eine angedeutete Geschossauskragung und im Erdgeschoss im Bereich der Stube ein Fenstererker mit Rauten in den Brüstungsgefachen und einem aufwendigen, ihn nach oben abschließenden Gesims. Die Fenster aus der Bauzeit sind erhalten. Das Haus des Zimmermeisters Karl Ruppel, von ihm und seinem Bruder geplant und erbaut, ist als schöner Ausdruck der späten Heimatschutzbewegung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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