Sattelstein
Sattelstein, Detail
Steinberghäuschen
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Vogelsbergkreis
Wartenberg
Angersbach
  • Am Steinberg
  • Am Steinberg 4
Steinbergshäuschen und Sattelstein
Flur: 31
Flurstück: 1, 2

Der aus Rundhölzern erstellte Blockbau, der Forst- und Jagdzwecken diente, entstand wohl in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts (vor 1923) und ist als eines von ursprünglich mehreren Häusern hier übrig geblieben. Errichtet über einem Sockel aus Sandstein (Steinbrüche befanden sich in der unmittelbaren Umgebung), weist die Architektur insbesondere mit den kräftig ausgebildeten, oben und unten stärker werdenden Vorstößen über die reine Nutzfunktion hinausgehend einen gestalterischen Anspruch auf und erinnert durch das verwendete Material und zum Beispiel die flache Dachneigung an alpenländische oder auch nordische Holzarchitekturen. So wird hier im Hochwald eine besondere Wirkung erreicht. Nicht zuletzt bildet die Anlage von je her ein bevorzugtes Ausflugsziel für die Bewohner der umliegenden Dörfer, dies auch im Zusammenhang mit dem in der Nähe unweit des Gipfels des fast 500 m hohen Steinbergs anstehenden Sattelstein. Dieser sagenumwobene Block aus Solling-Sandstein bildete die Grenzmarke zwischen der Abtei Fulda, der Herrschaft Schlitz und der der Riedesel zu Eisenbach. Auf der tafelartigen, über 10 Quadratmeter großen Oberfläche des Steins sind drei Hufeisen eingemeißelt. Eine jüngere kräftige Einritzung zeigt den Grenzverlauf zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Hessen an. Der Gipfel des Steinbergs war bis weit in das 19. Jahrhundert frühsommerlicher Festplatz für die umliegenden Dörfer. Jagdhaus und Sattelstein sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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