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Traufständiger Hof, bestehend aus zwei aneinander anschließenden Bauabschnitten unterschiedlicher Besitzer, errichtet gegen 1700 in einem schlichten, kräftigen Gefüge, das an mehreren Stellen angepasst ergänzt wurde. Kennzeichen sind die an den Eckständern vorkommenden Mann-Figuren und die einfache Verriegelung. Für die relativ frühe Bauzeit typisch, bleibt ein Rundstab an der Stockschwelle der einzige Schmuck des Hauses, dessen rechter Teil zeitweise als Wirtschaftstrakt gedient hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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