Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleiner Einhof, der wie das Datum am bemerkenswerterweise steinernen Türgewände zeigt, 1834 erbaut wurde. Er steht noch ganz in der älteren Tradition mit zweizonigem Wohnteil über einem Sockel aus Sandsteinquadern und anschließendem Scheunentrakt. Der Stall dürfte im hohen Sockel des Wohnhauses untergebracht gewesen sein. Die Vorderseite des Anwesens ist ganz verschindelt, das Gefüge als ein schlicht-konstruktives vorstellbar. Der Hof liegt wirksam in einer leichten Biegung der Straße, so dass der (freilich mit Platten verkleidete) Südgiebel ein wichtiges Element am Eingang zum Dorfkern darstellt. (g.s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |