Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ältester Teil des zum Mühlgraben traufständigen Hofs ist der Wohnteil, dessen etwas auskragendes Obergeschoss nur an den Eckständern mit Mann-Figuren ohne Halsriegel ausgesteift ist: Es bildet ein archaisch wirkendes, ruhiges Gefüge ohne Betonung eines Bundständers, entstanden um die Mitte des 18. Jahrhunderts oder wenig danach. Erdgeschoss und Stallzone sind im späten 19. Jahrhundert in konstruktivem Fachwerk erneuert worden, etwa aus der gleichen Zeit stammt die Haustür. Der neue, als Querbau angefügte Wirtschaftstrakt ist im 20. Jahrhundert entstanden, ohne störend zu wirken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |