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Unmittelbar neben der früheren Schule stehender Ein- oder Streckhof des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Das Gefüge ist zumeist mit feinen Schindeln verkleidet, der Stallbereich wurde um 1900 massiv ersetzt. Der Wohnteil umfasst eine Stallstube und ist gekennzeichnet durch einen seitlichen Ern und Dreiergruppen von Fenstern die die Stuben belichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |