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Werkstatt- und Stall-Tennen-Gebäude, gegen 1900 zu wesentlichen Teilen in konstruktivem Fachwerk errichtet und wirkungsvoll an einer Biegung der Hauptstraße am südöstlichen Eingang zum Dorfkern platziert. Der zweigeschossige Bau, der seine ursprünglichen Funktionen von der Hauptstraße und vom Nösbertser Weg her erkennen lässt, ist Kulturdenkmal aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |