Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
"Nach Herbstein hin ist die Grenze nach einem mit dem Hochstift Fulda über Jahrhunderte hinweg geführten schweren reichskammergerichtlichen Prozeß 1753 in Güte reguliert und 1775 ordentlich abgesteint worden", teilt ein Bericht über das riedeselische, unter hessischer Oberhoheit stehende Gericht Engelrod 1789 mit. Die Grenzsteine zwischen der Stadtgemarkung und den anschließenden Dorfgemarkungen des Gerichts Engelrod (Lanzenhain, Eichelhain, Eichenrod, Hopfmannsfeld) blieben im Wesentlichen erhalten; sie sind nummeriert und datiert und zeigen Wappendarstellungen von Fulda und Hessen-Darmstadt. Bereits 1765 wurden schlichtere, ebenfalls nummerierte Steine an der Grenze zwischen Herbstein und dem riedeselischen Gericht Stockhausen gesetzt. Die insgesamt etwa 150 Grenzsteine sind als Sachgesamtheit aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |