Eichelhainer Straße 2
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Lanzenhain
  • Eichelhainer Straße 2
Ehem. Schule
Flur: 1
Flurstück: 4

Am Ortsrand hinter der Kirche wurde 1892 ein zweigeschossiger Bau aus rotem und gelbem Backstein mit Sandsteindetails errichtet, der sich über einem Basaltsockel erhebt und dessen Fassaden in einfacher Weise durch Ecklisenen und Sohlbankgesims gegliedert werden. Das Hauptgeschoss mit dem Schulsaal weist nach Osten hin große Fenster auf, die axial zu ihnen angeordneten Fenster der Lehrerwohnung im Obergeschoss schließen segmentbogig ab. Die aufwendige Ausgestaltung der Gewände unter anderem mit Formsteinen lässt sich nach der jüngst erfolgten Verkleidung nur an einer freigelassenen Stelle erkennen.

Nachdem die Schülerzahl zu Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts stark angestiegen war, wurde eine zweite Lehrerstelle eingerichtet. "Dazu gehört selbstverständlich ein Schulsaal und eine Lehrerwohnung für einen verheirateten Lehrer", bestimmte die Großherzogliche Kreisschulkommission, und die Gemeinde baute nun, 1906, an die westliche Traufseite des Backsteinbaus eine schlichte Erweiterung aus schindelverkleidetem Fachwerk, deren einziger Schmuck ein Vordach über der eingezogenen, in nachklassizistischen Formen gehaltenen Schultür war und ist. Die Schule, bis 1972 als solche genutzt, ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal. Sie ist relativ zurückhaltend zu Dorfgemeinschaftshaus und Kindergarten erweitert worden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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