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Am nordöstlichen Dorfeingang errichtete Hofanlage, bestehend aus einem traufständigen, mit Platten verkleideten Wohn-Stall-Trakt und einer verschindelten, aus Platzgründen schräg angesetzten Scheune. Der Streckhof mit Stuben über erneuertem Stall hatte diese Form bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert; zumindest der Wohnteil ist wegen seiner Kubatur und den Geschossvorsprüngen zu den Lanzenhainer Fachwerken des späten 18. Jahrhunderts zu zählen, gestört lediglich durch breite Fenster im Stubenbereich, die ursprüngliche Dreiergruppen von Fenstern stehenden Formats ersetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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