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An einem gemauerten und verputzten Neubau sind wesentliche Teile der Fachwerkgiebelwand des Vorgängerbaus wohl noch aus dem frühen 18. Jahrhundert erhalten. Die Geschosse kragen über abgerundeten Balkenköpfen vor, und unterhalb der (früheren) Fensteröffnungen sind die Brüstungsgefache mit zum Teil doppelten Andreaskreuzen gefüllt: eine in diesem Fall urtümlich anmutende naive Nachahmung von Zierelementen, wie sie zum Beispiel die Teufelsmühle in Ilbeshausen aufweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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