Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die kleine traufständige Hofanlage stammt wesentlich aus dem 19. Jahrhundert und ist mit Schindeln verkleidet. Lediglich die östliche Giebelseite liegt frei und zeigt, dass im Obergeschoss ein schönes Gefüges des mittleren oder späten 18. Jahrhunderts erhalten blieb. Es ist durch klassische Mann-Figuren mit geschweiften Gegenstreben und kurzen Halsriegeln ausgesteift, den Eckständer zieren Rundstab und Voluten. Dem Anwesen, das bemerkenswerterweise die Tenne zwischen Wohntrakt und Stall eingebaut hat, kommt eine geschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |