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Über einem aus Basaltbruchsteinen beziehungsweise Tuffquadern gefügten Kellersockel erhebt sich sehr repräsentativ das vierzonige ehemalige Wohn-Stall-Haus, das noch kurz vor 1800 entstanden sein dürfte. Die linke Zone, die die Stuben umfasst, ist etwas breiter als die restlichen; die beiden rechten Zonen sind im Erdgeschoss, in dem der Stall untergebracht war, massiv ersetzt. Das Fachwerk ist klassisch-konstruktiv, im Obergeschoss erscheinen in den Brüs-tungsgefachen jeweils konvergierende geschweifte Streben, unter dem Oberstubenfenster auch ein Andreaskreuz. Diese Reminiszenzen an das eigentlich überlebte Schmuckfachwerk des 18. Jahrhunderts sind noch von beeindruckender Kraft. Die Eckständer zeigen stilisierte Voluten, weitere Bauzier ist der in die mit einem einfachen Profil versehene Stockschwelle eingeschnittene Segensspruch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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