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Die große Hofanlage ist vor der Kirche errichtet und nicht zuletzt dadurch von hoher städtebaulicher Relevanz. Es handelt sich um einen Streckhof, dessen ältester Teil das Wohnhaus ist. Hier blieb insbesondere die zweizonige Giebelseite aus dem späten 18. Jahrhundert mit zweifach verriegelten Mann-Figuren, abgerundeter Geschossvorkragung und verzierten Eckständern (gedrehte Säulen zwischen Volutenmotiven) erhalten. Giebeldreieck, Dach und Fassade wurden wohl im Zuge eines Hofausbaus im späten 19. Jahrhundert ersetzt, wobei ein konstruktives Gefüge zur Anwendung kam. Das Erdgeschoss des Wohnteils ist an der Traufseite verschindelt. Im Winkel angefügt ist dem Hof ein kleiner zusätzlicher Stalltrakt.
Die Inschrift an der Giebelseite des Wohnhauses: WER WILL BAUEN AUF GASSEN UND STRASEN DER MUS EINEN JEDEN KÖNNEN REDEN LASSEN erinnert daran, dass die vorbeiführende Eichelhainer Straße (noch nach dem Zweiten Weltkrieg) Hauptdurchgangsstraße des Dorfs war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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