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Der Wohnteil des Streckhofs stammt im Kern aus dem 18. Jahrhundert, ist aber im späten 19. Jahrhundert in konstruktiver Weise repariert worden. Dabei blieben vom Ursprungsbau die Aussteifung eines Bundständers und ein geschnitzter Eckständer erhalten. Letzterer zeigt über einem Volutenmotiv eine gedrehte Säule und darüber ein Gesicht, das wiederum von Schnörkeln bekrönt wird. Während das geschindelte Erdgeschoss wohl ebenfalls dem 19. Jahrhundert angehört, dürfte der plattenverkleidete Teil der Schmalseite (Obergeschoss und Giebeldreieck) mit seinen Geschossvorsprüngen noch dem älteren Bauzustand angehören und ein entsprechendes Fachwerkgefüge aufweisen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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