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Der große Winkelhof ist 1911 in gestalterisch anspruchsvollem, traditionalistischem Fachwerk errichtet worden und im Wesentlichen erhalten geblieben. Erneuert sind der Stall sowie die Fenster und die Eingangstür des Wohnhauses, dessen zum Hof gerichtete Traufseite in jüngerer Zeit mit Schindeln verkleidet wurde. Die zur Mittelstraße gerichtete Giebelseite zeigt einen Fachwerkraster mit zweifacher Verriegelung und gleichsam gestreckten Mann-Figuren: Fuß- und Kopfstreben berühren sich nicht. Unterhalb der Fenster sind zierende Rauten in die Brüstungsgefache eingesetzt. Der Wirtschaftstrakt hat ein einfacheres konstruktives Gefüge mit den zeittypischen Andreaskreuzen oberhalb des Tennentors. Der den Dorfbereich dominierende und - von Süden gesehen - vor dem Dorfkern stehende Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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